Allgemeine Geschäftsbedingungen

1) Mietvertrag

Durch Absenden der Buchungsanfrage von der Homepage des Vermieters gibt der Mieter ein verbindliches Angebot ab. Er erhält sofort eine Anfragebestätigung per E-Mail. Der Mietvertrag kommt zustande durch schriftliche Annahme des Mietangebotes durch den Vermieter. Eine Anzahlung von 50% des Gesamtpreises ist dann innerhalb von 7 Tagen zu leisten. Der Restbetrag ist zzgl. einer Kaution von 1.000,-€ (oder 500,-€ beim Zubuchen der Reduzierungsoption) pro Fahrzeug spätestens vier Wochen vor Mietbeginn unbar auf das Konto des Vermieters zu zahlen. Liegt die Buchung weniger als vier Wochen in der Zukunft, so ist sofort der Gesamtbetrag zzgl. der vereinbarten Kaution zu zahlen. Nimmt der Mieter das Fahrzeug zu Mietbeginn nicht an oder bezahlt er die Anzahlung oder eine weitere geschuldete Zahlung nicht, so ist der Vermieter ohne weitere Fristsetzung zur kostenpflichtigen Stornierung des Vertrags berechtigt.

2) Rücktritt des Mieters vom Vertrag (Stornierung)

Tritt der Mieter vom Vertrag zurück werden folgende Stornogebühren fällig:

- bis 8 Wochen vor Beginn des Mietzeitraumes pauschal 200,-€

- bis 4 Wochen vor Beginn des Mietzeitraumes 50% des Gesamtmietpreises

- danach (auch im Fall der Nichtabholung) 80% des Gesamtmietpreises.

Der Vermieter wird in jedem dieser Fälle versuchen, das Fahrzeug für den ganzen oder einen Teil des Mietzeitraumes erneut zu vermieten. Gelingt dieses sind nur für die nicht vermieteten Tage 80% des Tagespreises zu entrichten.

3) Übergabe des Fahrzeuges

Die Übergabe erfolgt auf dem Betriebsgelände des Vermieters. Das Fahrzeug wird gereinigt, mit vollem Treibstoff- und Frischwassertank, leeren Abwassertanks sowie der, für die bei normalem Gebrauch für die Reisezeit notwendigen Menge Gas übergeben. Das Fahrzeug kann in der Regel am ersten Miettag zwischen 15 und 18 Uhr abgeholt werden. Bei der Abholung werden der technische Zustand, eventuelle Beschädigungen sowie die Vollständigkeit der Ausrüstung zusammen mit dem Mieter überprüft und dokumentiert.

Dem Vermieter sind zur Übergabe des Fahrzeuges der Personalausweis oder Reisepass des Mieters sowie die Führerscheine aller geplanten Fahrer vorzulegen. Kann er dies nicht, hat der Vermieter das Recht den Vertrag fristlos zu kündigen und mindestens 80% des vereinbarten, gesamten Mietpreises einzubehalten.

4) Verzug des Vermieters

Der Vermieter kann die Übergabe verweigern, sofern diese, aus Gründen, die er nicht zu verschulden hat, nicht möglich ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Fahrzeug vom Vormieter nicht (oder nicht rechtzeitig) zurückgegeben, bei einem Unfall zerstört oder beschädigt und nicht mehr rechtzeitig repariert werden konnte. Dies gilt ebenso bei höherer Gewalt, Vandalismus oder Diebstahl. In diesem Fall wird der gesamte bereits gezahlte Mietpreis erstattet. Ist eine spätere Übergabe möglich und vom Mieter gewünscht, werden nur die entfallenen Tage erstattet.

5) Fahrerhaftung

Das Fahrzeug darf nur von den vorher beim Vermieter angegebenen Fahrern gefahren werden. Sollte ein Schaden entstehen, weil oder während ein nicht registrierter Fahrer das Fahrzeug führt, so haftet der Mieter vollumfänglich.

6) Geltungsraum

Die Fahrzeuge von SUPERKUTSCHEN dürfen ausschließlich in den geographischen Grenzen Europas, ausgenommen Türkei und Russland, genutzt werden. Nur in diesen Gebieten besteht Versicherungsschutz.

7) Behandlung der Mietgegenstände

Der Mieter hat die Mietgegenstände so zu behandeln, als wären sie sein Eigentum. Er darf diese ausschließlich innerhalb der Grenzen Europas verwenden und nur im öffentlichen Straßenverkehr. Insbesondere sind verboten: Teilnahme an Motorsportveranstaltungen, Transport von Gütern, jegliche gewerbliche Nutzung sowie Personentransport. Die Angaben im Handbuch der Fahrzeuge sind in jedem Fall zu befolgen.

Schäden am Fahrzeug sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Eine Übertragung oder Abtretung der Rechte aus dem Mietvertrag durch den Mieter auf andere dritte Personen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters möglich.

8) Reinigung des Fahrzeuges

Der Mieter hat das Fahrzeug gereinigt zurückzugeben. Eine Reinigung durch den Vermieter kann zum Preis von 100,-€ bei Vans und 75,-€ bei Wohnwagen im Vorfeld hinzugebucht werden. Dann erfolgt die Rückgabe besenrein. Geschirr sowie Töpfe und Pfannen sind immer gespült zurückzugeben. Ebenso sind immer die Abwassertanks, sowie (falls vorhanden) die Toilette zu leeren. Erfolgt die Rückgabe un- oder nicht ausreichend gereinigt, ohne vorherige Reinigungsbuchung, so werden dem Mieter wegen des höheren Aufwandes 150,-€ bei Vans oder 125,-€ bei Wohnwagen von der Kaution abgezogen. Bei nicht erfolgter Entleerung der Toilette werden Euro 100,-, für die Abwassertanks sowie den nicht gefüllten Brennstofftank je Euro 20,- zzgl. Brennstoffkosten berechnet.

9) Mitnahme von Hunden

Hunde dürfen bis zu einer maximalen Schulterhöhe von 50 Zentimetern in den Vans mitfahren. Hierzu ist die Hundemitnahmeoption hinzuzubuchen. In diesem Fall ist eine Selbstreinigung des Fahrzeugs nicht möglich. Wegen des deutlich höheren Reinigungsaufwandes erhöht sich die Reinigungspauschale auf 199,-€. Das Fahrzeug ist besenrein zu übergeben. Im Wohnwagen ist eine Tiermitnahme ausgeschlossen.

10) Rückgabe der Mietgegenstände

Die Rückgabe erfolgt auf dem Betriebsgelände des Vermieters am letzten Tag des Mietzeitraumes zwischen 8 und 11 Uhr gereinigt, mit vollgefüllten Brennstofftanks sowie geleerten Abwassertanks und geleerter Toilette. Für vergessene Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Das Fahrzeug ist im gleichen mängelfreien Zustand wie bei Erhalt zurückzugeben. Für alle während der Mietzeit entstandenen Schäden haftet der Mieter. Insbesondere auch für Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften. Treffen diese erst zu einem späteren Zeitpunkt ein, werden sie dem Mieter in Rechnung gestellt.

Der Mieter ist verpflichtet dem Vermieter auch alle Folgeschäden zu ersetzen, insbesondere den Mietausfall, wenn das Fahrzeug infolge eines vom Mieter verursachten Schadens oder einer verspäteten Rückgabe nicht oder nicht rechtzeitig weitervermietet werden kann.

Bei Verlust von Fahrzeugteilen, Papieren oder Schlüsseln müssen die Kosten der Wiederbeschaffung vom Mieter getragen werden.

11) Versicherung der Fahrzeuge

Die Fahrzeuge sind Teil- und Vollkasko versichert mit einem Selbstbehalt für den Mieter von 1.000,-€. Dieser kann durch Zubuchen der entsprechenden Option auf 500,-€ reduziert werden.

12) Kaution

Bei ordnungsgemäßer und mängelfreier Rückgabe der Mietgegenstände wird die Kaution auf ein vorher bestimmtes Bankkonto des Mieters überwiesen.

13) Speicherung der persönlichen Daten

Der Vermieter wird die persönlichen Daten des Kunden lediglich für Rechnungsstellungen und den eigenen Newsletter verwenden. Gegen diese Speicherung kann jederzeit Einspruch erhoben werden, sodann erfolgt die Löschung, sobald klar ist, dass keine weiteren Folgen (z.B. aus Ordnungswidrigkeiten) mehr auflaufen können. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt in keinem Fall, außer es ist rechtlich vorgeschrieben (z.B. Strafverfolgungsbehörden).

14) GPS-Ortung

Die Fahrzeuge können mit einem GPS-Ortungsgerät ausgestattet sein. Die hieraus gewonnenen Daten werden lediglich bei dem Verdacht auf Diebstahl, Veruntreuung oder Reisen in nicht genehmigte Länder ausgelesen und verwendet. Es erfolgt keinerlei Speicherung oder Tracking.

15) Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau.

16) Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen.